VERORDNUNG
BETREFFEND DIE BEFÖRDERUNG CHINESISCHER PASSAGIERE AUF DEUTSCHEN SCHIFFEN IN DEN ÖSTASIATISCHEN GEWAESSERN.
2.7.
Bei Abfahrt des Schiffes sollen für jeden Passagier pro Tag der durch das Kaiserliche Vice-Consulat festzustellenden Normal-Reisedauer an Bord mindestens vorhanden sein:
Reis 600 Gramm.
Gerörrter oder gesalzener Fisch 150
Gemüse 250
Wasser 4.5 Liter.
136
1.
Deutsche Segel-und Dampfschiffe, welche mehr als 30 Chinesische Passagiere von Swatow aus nach Cochin-China, Siam, den Spanischen, Holländischen oder Englischen Besitzungen Ostasiens befördern, sind den nachfolgenden Bestimmungen unterworfen.
# 2.
Für jeden über 12 Jahre alten Passagier, bezw. für je zwei jüngere Passagiere zwischen 1 und 12 Jahren müssen wenigstens freigehalten werden:
1, auf SEGELSCHIFFEN, welche während der Monate October bis März einschliesslich auslaufen, sowie auf DAMPFERN ohne Unterschied der Jahreszeit,
a, für ZWISCHENDECKS-PASSAGIERE eine Fläche von 0.84 Quadratmetern = 9 Englischen Quadratfuss und ein Hohlraum von 1.53 Kubikmetern = 54 Englischen Kubikfuss im Zwischendeck, sowie ausserdem eine Fläche von 0.37 Quadratmetern = 4 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
b, für DECK-PASSAGIERE eine Fläche von 1.11 Quadratmetern = 12 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
2, auf SEGELSCHIFFEN, welche während der Monate April bis September einschliesslich auslaufen:
a, für ZWISCHENDECKS-PASSAGIERE eine Fläche von 1.11 Quadratmetern = 12 Englischen Quadratfuss und ein Hohlraum von 2.15 Kubikmetern = 72 Englischen Kubikfuss im Zwischendeck, sowie ausserdem eine Fläche von 0.49 Quadratmetern = 5.3 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
b, für DECK-PASSAGIERE eine Fläche von 1.49 Quadratmetern = 16 Englischen Quadratfuss.
Herrschen ansteckende Krankheiten im Einschiffungshafen, so kann die nach den Bestimmungen dieses Paragraphen erlaubte Anzahl der vom Schiffe zu führenden Passagiere durch die Kaiserliche Konsularbehörde des Einschiffungshafens zeitweilig beschränkt werden.
# 3.
Bei Berechnung des den Passagieren auf dem Oberdeck zuzutheilenden Raumes ist der für die Leitung des Schiffes erforderliche Raum vorher in Abzug zu bringen.
Chinesische Köche und Supercargos gelten für Passagiere.
# 4.
Der für weibliche Passagiere im Zwischendeck bestimmte Raum soll von demjenigen für die männlichen Passagiere getrennt sein.
# 5.
Eine angemessene Lokalität ist als Krankenraum zu reserviren und als solcher in entsprechender Weise herzurichten.
# 6.
Das Zwischendeck soll gehörig ventilirt, das Schiff mit Latrinen, Kochplätzen und ordnungsmässig befestigten Leitern zwischen Ober-und Zwischendeck in ausreichender Weise, mit wenigstens zwei Rettungsboyen und nach Verhältniss der eingenommenen Passagiere mindestens mit der nachstehenden Anzahl von Booten versehen sein:
Auf 300 Passagiere
Brennholz (bezw. entsprechende Quantität Kohlen) 1 Kilogramm.
28.
Die Schiffe müssen den Verhältnissen entsprechend mit Arzneimitteln versehen sein. Über Art und Menge derselben entscheiden erforderlichen Falles Aerzte.
# 9.
Passagiere und deren Gepäck dürfen erst nach Einnahme der gesammten Ladung an Bord Aufnahme finden.
/ 10.
Spätestens 3 Tage vor der Ausclarirung und zwar vor Einnahme der Passagiere hat der Schiffer den Namen des Schiffes, die Grössenverhältnisse der Decke und den Bestimmungshafen des Schiffes dem Kaiserlich Deutschen Vice-Consulate anzugeben, worauf diese Behörde erforderlichen Falles nach Besichtigung des Schiffes die höchst erlaubte Zahl der vom Schiffe zu führenden Passagiere bezeichnet. Unmittelbar vor Abgang des Schiffes hat der Schiffer die Anzahl der Passagiere dem Kaiserlich Deutschen Vice-Consulate zu bezeichnen und Letzteres dieselben an Bord zählen zu lassen. Sind die Vorschriften dieser Verordnung sämmtlich erfüllt, so werden die Schiffspapiere nebst einer amtlichen Bescheinigung über die Zahl der thatsächlich eingenommenen, sowie die höchst erlaubte Anzahl der vom Schiffer zu führenden Passagiere dem Schiffer ausgehändigt, welcher diese Bescheinigung demnächst an die Deutsche Consularbehörde des Bestimmungshafens abzuliefern hat.
# 11.
Nach Empfangnahme dieser Bescheinigung seitens des Schiffers im Abgangshafen dürfen weitere Passagiere nicht ohne Bewilligung des Vice-Consulates aufgenommen werden.
12. Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung ist eine Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark zu erlegen.
300-600 2 Boote. 600-900 3 900-1500 4 Über 1500 5 6VERORDNUNG
BETREFFEND DIE BEFÖRDERUNG CHINESISCHER PASSAGIERE AUF DEUTSCHEN
SCHIFFEN IN DEN ÖSTASIATISCHEN GEWAESSERN.
2.7.
Bei Abfahrt des Schifles sollen für jeden Passagier pro Tag der durch das Kaiser- liche Vice-Consulat festzustellenden Normal-Reisedauer an Bord mindestens vorhanden
sein:
Reis
Godörrter oder gesalzener Fisch Gemüse
Wasser
600 Gramm.
150
250
13
17
4.5 Liter.
136
1.
Deutsche Segel-und Dampfschiffe, welche mehr als 30 Chinesiche Passagiere von Swatow aus nach Cochin-China, Siam, den Spanischen, Holländischen oder Englischen Besitzungen Ostasiens befördern, sind den nachfolgenden Bestimmungen unterworfen.
# 2.
Für jeden über 12 Jahre alten Passagier, bezw. für je zwei jüngere Passagiere zwischen 1 und 12 Jahren müssen wenigstens freigehalten werden:
1, auf SEGELSCHIFFEN, welche während der Monate October bis März einschliesslich auslaufen, sowie auf DAMPFERN ohne Unterschied der Jahreszeit,
4, für ZwiSCHENDECKS-PASSAGLERE eine Fläche von 0. 84 Quadratmetern=9 Eng- lischen Quadratfuss und ein Hohlraum von 1, 53 Kubikmetern-54 Englischen Kubikfuss im Zwischendeck, sowie ausserdem eine Fläche von 0, 37 Quadratmetern -4 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
b, für DECK-PASSAGIERE eine Fläche von 1, 11 Quadratmetern-12 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
2, auf SEGELSCHIFFEN, welche während der Monate April bis September einschliesslich auslaufen:
a, für ZWISCHENDECKS-PASSAGIERE eine Fläche von 1, 11 Quadratmetern-12 Eng- lischen Quadratfuss und ein Hohlraum von 2, 15 Kubikmetern=72 Englischen Kubikfuss im Zwischendeck, sowie ausserdem eine Fläche von 0, 49 Quadratmetern-53 Englischen Quadratfuss auf dem Oberdeck,
b, für DECK-PASSAGIERE eine Flicee von 1, 49 Quardratmetern=16 Englischen Quadratfoss.
Herrschen ansteckende Krankheiten im Einschiffungshafen, so kann die nach den Bestimmungen dieses Paragraphen erlaubte Anzahl der vom Schiffe zu führenden Passa- giere durch die Kaiserliche Konsularbehörde des Einschiffungshafens zeitweilig beschränkt werden.
3.
Bei Berechnung des den Passagieren auf dem Oberdeck zuzutheilenden Raumes ist. der für die Leitung des Schiffes erforderliche Raum vorher in Abzug zu bringen.
Chinesische Köche and Supercargos gelten für Passagiere.
#4.
Der für weibliche Passagiere im Zwischendeck bestimmte Raum soll von demjeni- gen für die männlichen Passagiere getrennt sein.
@ 5.
Eine angemessene Lokalität ist als Krankenraum zu reserviren und als solcher in entsprechender Weise herzurichten.
2 6.
Das Zwischendeck soll gehörig ventilirt, das Schiff mit Latrinen, Kochplätzen und ordnungsmässig befestigten Leitern swischen Ober-und Zwischendeck in ausreichender Weise, mit wenigstens zwei Rettungsboyen und nach Verhältniss der eingenommenen Passagiere mindestens mit der nachstehenden Anzahl von Booten versehen sein:
Auf 300 Passagiere
Brennholz (bezw. entsprechcude Quantität Kohlen) 1 Kilogramm.
28.
Die Schiffe müssen den Verhältnissen entsprechend mit Arzneimitteln versehen sein. Über Art und Menge derselben entscheiden erforderlichen Falles Aerzte.
@ 9.
Passagiere und deren Gepäck dürfen erst nach Einnahme der gesammten Ladung au Bord Aufnahme fluden.
/ 10.
Spätestens 3 Tage vor der Ausclarirung und zwar vor Einnahme der Passagiere hat der Schiffer den Namen des Schiffes, die Grössenverhältnisse der Decke und den Bestim- mungshafen des Schiffes dem Kaiserlich Deutschen Vice Consulate anzugeben, worauf diese Behörde erforderlichen Falles nach Besichtigung des Schiffes die höchst erlaubte Zahl der Vom Schiffe zu führenden Passagiere bezeichnet. Unmittelbar vor Abgang des Schiffes hat der Schiffer die Anzahl der Passagiere dem Kaiserlich Deutschen Vice Consulate zu bezeichnen und Letzteres dieselben an Bord zählen zu lassen. Sind die Vorschriften dieser Verordnung sämmtlich erfüllt, so werden die Schiffspapiere nebst einer amtlichen Bescheinigung über die Zahl der thatsächlich eingenommenen, sowie die höchst erlaubte Anzahl der vom Schiffer zu führenden Passagiere den Schiffer behandigt, welcher diese Bescheinigang demnächst an die Deutsche Consularbehörde des Bestimmungshafens abzuliefern hat.
# 11.
Nach Empfangunahine dieser Bescheinigung seitens des Schiffers im Abgangshafen dürfen weitere Passagiere nicht ohne Bewilligung des Vice Consulates aufgenommen werden.
12. Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung ist eine Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark zu erlegen.
300-600
600-900
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